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Barrierefreiheit

Stand: 27. Oktober 2026

Wofür diese Erklärung gilt

Die Einrichtung, die diese Seite betreibt, ist bemüht, diese Installation von malziBOT barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung gilt für alle Seiten unter https://malzibot.at/public/: die Kinderseite (Workshop-Code, Roboter wählen, Wunsch, fertiges Programm, Senden an den Roboter), die Anmeldung und Verwaltung für Workshop-Leitungen, den Admin-Bereich, Impressum, Datenschutz, Nutzungsbedingungen und diese Seite.

Die Software malziBOT stammt von malziland – learning | training | consulting e.U. Betrieben wird diese Installation von der Einrichtung, die im Impressum steht.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Installation ist mit WCAG 2.2 Stufe AA teilweise vereinbar.

Teilweise, weil die Durchgänge mit Hilfsmitteln auf echten Geräten noch ausstehen: Bildschirmleser auf dem iPhone, auf Android und unter Windows, dazu Safari. Gemessen ist alles, was sich mit Prüfprogrammen in Chrome, Edge und Firefox messen lässt. Dabei ist kein Kriterium als verletzt festgestellt.

Von den 55 Erfolgskriterien der Stufen A und AA sind:

  • 19 automatisch gemessen erfüllt
  • 18 ohne Befund, Prüfung von Hand offen
  • 7 nicht geprüft
  • 11 nicht anwendbar

Nicht anwendbar sind Kriterien für Video- und Tonbeiträge, Ziehbewegungen und die Steuerung durch Bewegen des Geräts; nichts davon enthält malziBOT. Geprüft ist damit auch, was die europäische Norm EN 301 549 für Webseiten verlangt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeiten: Keine festgestellt.

Nicht geprüft und deshalb ohne Aussage:

  • Bildschirmleser auf echten Geräten: VoiceOver am Mac und am iPhone, TalkBack auf Android, NVDA und JAWS unter Windows
  • Safari auf Mac, iPhone und iPad
  • Windows-Kontrastmodus
  • Braillezeile, Schalter- und Sprachsteuerung
  • das Sprechen in ein echtes Mikrofon und das echte Senden an einen Roboter
  • die Ausdrucke „Blöcke drucken“ und „Fähigkeiten drucken“

Grenzen, die nicht an dieser Installation liegen:

  • Gerät und Browser. Ein Programm kommt nur aus Chrome oder Edge am Computer und aus Chrome auf Android auf den Roboter, weil nur diese Browser Bluetooth und USB aus einer Webseite erlauben. Auf iPhone, iPad, in Safari und Firefox zeigt die Kinderseite einen Hinweis statt des Ablaufs. Verwaltung und Admin-Bereich gehen in jedem Browser.
  • Fremde Fenster. Die Auswahl des Roboters über Bluetooth oder USB zeigt der Browser in einem eigenen Fenster; die Editoren und Apps der Roboterhersteller gehören nicht zu malziBOT.
  • Code und Blockbild dürfen seitlich scrollen. In sehr schmalen Fenstern gehören Einrückung und Anordnung zur Bedeutung. Beide Bereiche sind mit der Tastatur erreichbar und scrollbar.

Eine Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung wird nicht geltend gemacht. Können Sie einen Teil nicht nutzen, schreiben Sie uns (Abschnitt „Feedback und Kontakt“); wir suchen gemeinsam einen Weg.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung beruht auf dem Prüfbericht des Herstellers malziland – learning | training | consulting e.U. vom 27. Oktober 2026 zum Stand c8bf74f von malziBOT: einer Selbstbewertung nach WCAG-EM 2.0, der Prüfmethode des W3C. Geprüft wurden 54 Zustände je Browser in Chromium (Chrome, Edge) und Firefox, bei Fenstern von 1280 bis 320 Pixel, mit dem Prüfwerkzeug axe-core und eigenen Messungen für Tastatur, Fokus, Ansagen, Formularfelder, Zielgrößen, Vergrößerung, Textabstände und Bewegung.

Mit jeder neuen malziBOT-Version entsteht diese Erklärung aus dem dann gültigen Prüfbericht neu.

Feedback und Kontakt

Sie sind auf eine Barriere gestoßen oder brauchen einen Inhalt in anderer Form? Schreiben Sie uns:

Angaben der Einrichtung fehlen

Die Einrichtung, die diese Seite betreibt, hat ihre Angaben noch nicht eingetragen. Es fehlt: Name der Einrichtung, Anschrift, E-Mail-Adresse. Sie werden auf dem Server in der Datei privat/daten/einstellungen.php eingetragen.

Wir melden uns so bald wie möglich. Beschreiben Sie bitte, welche Seite betroffen ist und mit welchem Gerät oder Hilfsmittel Sie unterwegs waren.

Durchsetzungsverfahren

Haben Sie sich an uns gewandt und keine zufriedenstellende Antwort bekommen, gibt es diese Wege:

  • Wenn eine öffentliche Stelle diese Installation betreibt (etwa eine Schule): die Beschwerdestelle für digitale Barrierefreiheit. Für Stellen des Bundes ist das nach dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz die Österreichische Forschungs­förderungs­gesellschaft (FFG): Online-Formular oder E-Mail an beschwerdestelle-wzg@ffg.at. Für Stellen eines Bundeslandes oder einer Gemeinde ist die Beschwerdestelle des Landes zuständig. Wissen Sie nicht, welche Stelle zuständig ist, wenden Sie sich an die FFG; sie leitet Ihre Beschwerde mit Ihrer Zustimmung weiter.
  • Unabhängig davon: Fühlen Sie sich wegen einer Behinderung benachteiligt, können Sie beim Sozialministeriumservice ein Schlichtungsverfahren nach dem Bundes-Behinderten­gleichstellungs­gesetz (BGStG) beantragen. Es ist kostenfrei und formlos; eine Anwältin oder einen Anwalt brauchen Sie nicht. Antrag online oder auf Papier über sozialministeriumservice.gv.at.